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FORUM MEDIZIN + RECHT: Vortrag vom 17.10.07
Mit dem Vortrag „Omas Häuschen schnell noch übergeben?” startete das FOURM MEDIZIN + RECHT, eine noch junge Organisation von Oberpfälzer Ärzten, Apotheken, Juristen, Steuerberatern und Sozialdienstleistern, am 17. Oktober 2007 die Oberpfälzer Vorsorgetage.
Die Veranstaltung zum neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht traf auf große Resonanz. Ein hochinteressiertes Publikum fand sich im Sitzungssaal der Gemeinde Bernhardswald ein, um von Steuerberater Alfred Büchl (Steuerberatungsgesellschaft ECOVIS BLB Regensburg) zu erfahren, inwieweit sich die anstehende Erbschaftssteuerreform gerade auf „den kleinen Mann” auswirken werde.Laut Referent Büchl sei zwar die endgültige Version des neuen Gesetzes in zahlreichen Einzelfragen noch offen. Klar sei aber, dass der Gesetzgeber auf Grund der vernichtenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts bis spätestens Ende 2008 dafür sorgen muss, dass sich auch der Steuerwert von Immobilien und Betriebsvermögen am Verkehrswert orientiert.Nachdem das neue Gesetz voraussichtlich bereits zum 01.01.2008 in Kraft treten werde, lohne es sich bei bestimmten Fallkonstellationen auf jeden Fall, noch vor dem Jahreswechsel 2007/2008 zu prüfen, ob man noch die derzeitigen Bewertungsgesetze ausnutze.
Zum grundsätzlichen Verständnis der Zuhörer stellte Steuerberater Büchl zunächst dar, von welchen Faktoren die Höhe der Erbschaftssteuerbelastung abhängt. Diese gilt übrigens inhaltsgleich auch für Schenkungen zu Lebzeiten.
Hier spiele vor allem das Verwandschaftsverhältnis, aber auch die Bewertung des Vermögens, das verschenkt oder vererbt werden soll, eine große Rolle.
Am Beispiel der Überschreibung eines Einfamilienhauses am Stadtrand von Regensburg auf einen Sohn zeigte sich, dass sich ab Januar 2008 ganz erhebliche Steuermehrbelastungen von z.T. über 50 % ergeben könnten.
Handlungsbedarf sieht der Referent in erster Linie für Fälle, in denen großes Privatvermögen übertragen werden soll. Besondere „Risikogruppen” seien aber auch Ehepaare, die in Gütertrennung lebten oder ein Berliner Testament abgefasst haben, und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Gerade letzteren drohe zukünftig eine deutliche steuerliche Höherbewertung bei gleichzeitig geringen Freibeträgen.
Das große Interesse des Publikums an den vom Referenten angesprochenen Steuersparmöglichkeiten wie vorweggenommene Erbfolge, Familiengesellschaften oder entsprechende Gestaltungen des ehelichen Güterstands verwunderte hinsichtlich der trüben Aussichten kaum.
Zum Abschluss betonten jedoch sowohl Steuerberater Alfred Büchl als auch die Vorsitzende des FORUM MEDIZIN + RECHT, Christine Scheck, dass allein steuerliche Gründe nicht ausschlagebend sein dürften, bereits zu Lebzeiten das gesamte Vermögen auf Ehegatten oder Kinder zu übertragen.
Die nächste Veranstaltung der Oberpfälzer Vorsorgetage findet am 7. November in Wenzenbach statt zum Thema „Lebensgestaltung im Alter – Möglichkeiten und Grenzen des Betreuten Wohnens”.