Christine Scheck

Rechtsanwältin

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Medizinrecht Regensburg

Gesundheitsrecht

Das Medizinrecht regelt einerseits die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, andererseits aber auch die Regelungen für die Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs.

Es umfasst insbesondere

  • das Recht der Arzthaftung (sog. „Kunstfehlerprozesse")
  • die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Teilbereiche aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V), nämlich zur Kassenzulassung von Ärzten oder Honorierungsfragen
  • das ärztliche Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnung)
  • zivilrechtliche Regelungen zur Thematik Praxisverträge, Praxisübertragung, Zusammenschluss zu Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis oder Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) etc.
  • das Recht der Pflegeberufe
  • Apothekenrecht
  • Pharmarecht