Christine Scheck
Rechtsanwältin
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09.07.1996
Risikoaufklärung auch für mögliche Nachoperation
Besteht bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Operation (hier: Nierenbeckenplastik) stets ein Risiko (hier Anastomoseninsuffizienz), dessen Verwirklichung zu einer Nachoperation mit erhöhtem Risiko einschneidender Folgen für den Patienten (hier: Verlust einer Niere) führt, ist der Patient auch über dieses Risiko der Nachoperation schon vor dem ersten Eingriff aufzuklären.
BGH, Az VI ZR 101/95, Urteil vom 09.07.1996